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   FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96 E   

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FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96 E (https://dejure.org/1998,11670)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.1998 - 7 K 6327/96 E (https://dejure.org/1998,11670)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 7 K 6327/96 E (https://dejure.org/1998,11670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen für eine Eigentumswohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Mietverhältnis zwischen Eltern und der unterhaltsberechtigten Tochter als Missbrauch der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten; Umgehung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1520
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Der Bekl könne sich zur Stützung seiner Auffassung auch nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.02.1988 (IX R 157/84), Bundessteuerblatt 1988 11, 604 stützen.

    Denn die Vereinbarung des Mietverhältnisses hat den KI den Abzug von Werbungskosten (vgl. § 21 Abs. 1 EStG ) ermöglicht, die sonst nicht abziehbar gewesen wären (vgl. BFH, Urteil vom 23.2.1988 - IX R 157/84 - BStBl II 1988, 604 ; BFH, Beschluß vom 14.6.1988 - IX B 157/87 - Sammlung amtlich veröffentlicher Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1990, 97).

    Der Senat kann schließlich im Streitfall dahinstehen lassen, ob die im Schrifttum vorgebrachten Einwände gegen die Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 23.2.1988 - IX R 157/84 a.a.O. und im Beschluß vom 14.6.1988 - IX B 157/87 - a.a.O. berechtigt sind (vgl. hierzu Pezzer, Steuer und Wirtschaft -StuW- 1994, 341; Sangmeister, Der Betrieb - DB - 1988, 1673; Rainer, Kommentierte Finanzrechtsprechung - KFR - Fach 2 § 42 AO S. 211).

    Im vorliegenden Fall haben die KI ihr Bestimmungsrecht nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB durch eine rechtsgeschäftliche Erklärung gegenüber der Tochter ausgeübt, während der BFH demgegenüber eine solche ausdrückliche Erklärung im Urteil vom 23.2.1988 (a.a.O.) gerade nicht festgestellt hat, sondern vielmehr von dem im Schrifttum beanstandeten Erfahrungssatz des Inhalts ausgegangen ist, daß den Eltern gehörender Wohnraum studierenden Kindern üblicherweise als Naturalunterhalt überlassen werde.

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 354/81

    Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Das Bestimmungsrecht nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB ist ein Gestaltungsrecht, das gegenüber einem bereits volljährigen Kind durch eine rechtsgeschäftliche, empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt wird (allgemeine Meinung, vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 9.2.1983 - IVb ZR 354/81 - NJW 1983, 2198, 2200; Soergel/Lange, BGB , 11. Aufl., § 1612 Rdn. 9 m.w.N.).

    Sie kann deshalb auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 9.2.1983 - IVb ZR 354/81 - a.a.O. Palandt/Diederichsen a.a.O. Anm. 2; Soergel/Lange, a.a.O. § 1612 Rdn. 11).

  • BFH, 14.06.1988 - IX B 157/87

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrag zwischen Eltern und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Denn die Vereinbarung des Mietverhältnisses hat den KI den Abzug von Werbungskosten (vgl. § 21 Abs. 1 EStG ) ermöglicht, die sonst nicht abziehbar gewesen wären (vgl. BFH, Urteil vom 23.2.1988 - IX R 157/84 - BStBl II 1988, 604 ; BFH, Beschluß vom 14.6.1988 - IX B 157/87 - Sammlung amtlich veröffentlicher Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1990, 97).

    Der Senat kann schließlich im Streitfall dahinstehen lassen, ob die im Schrifttum vorgebrachten Einwände gegen die Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 23.2.1988 - IX R 157/84 a.a.O. und im Beschluß vom 14.6.1988 - IX B 157/87 - a.a.O. berechtigt sind (vgl. hierzu Pezzer, Steuer und Wirtschaft -StuW- 1994, 341; Sangmeister, Der Betrieb - DB - 1988, 1673; Rainer, Kommentierte Finanzrechtsprechung - KFR - Fach 2 § 42 AO S. 211).

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 27/95

    Kein Rechtsmißbrauch bei Vermietung einer Wohnung an die volljährige,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Der BFH habe nunmehr im Urteil vom 28.01.1997 (IX R 27/95), Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2542 entschieden, daß es nicht rechtsmißbräuchlich im Sinne von § 42 AO sei, wenn der Steuerpflichtige eine ihm gehörende Wohnung an seine volljährige Tochter und deren Ehemann vermiete und er der Tochter Unterhalt zu gewähren habe.

    Die Kl können sich zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auch nicht auf das Urteil des BFH vom 28.1.1997 (- IX R 27/95 - BStBl II 1997, 599 ) berufen.

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Rechtsmißbrauch im Sinne des § 42 AO ist dann anzunehmen, wenn eine zivilrechtliche Gestaltung gewählt worden ist, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 19.6.1991 - IX R 134/86 - BStBl II 1991, 904 , und vom 3.12.1991 - IX R 142/90 - BStBl II 1992, 397 ).
  • BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90

    Gestaltungsmißbrauch beim Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Rechtsmißbrauch im Sinne des § 42 AO ist dann anzunehmen, wenn eine zivilrechtliche Gestaltung gewählt worden ist, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 19.6.1991 - IX R 134/86 - BStBl II 1991, 904 , und vom 3.12.1991 - IX R 142/90 - BStBl II 1992, 397 ).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 177/87

    Geltendmachung von Verlusten aus der Vermietung eines in Belgien belegenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt die Bildung eines Vertrauenstatbestandes aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrundegelegte Entscheidung hinausgeht (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.1990 - I R 177/87 - BFH/NV 1992, 174 bestätigt durch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 2. Senats vom 17.4.1998 - 2 BvR 374/91 -, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 17.04.1998 - 2 BvR 374/91

    Zur Verfassungsmäßigkeit der in EStG § 2a auch mit Wirkung für den negativen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt die Bildung eines Vertrauenstatbestandes aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrundegelegte Entscheidung hinausgeht (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.1990 - I R 177/87 - BFH/NV 1992, 174 bestätigt durch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 2. Senats vom 17.4.1998 - 2 BvR 374/91 -, nicht veröffentlicht).
  • FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96

    Wohnungsvermietung; unterhaltsberechtigtes Kind; Gestaltungsmissbrauch;

    Ein objektiver Dritter in der Rolle des Erklärungsempfängers müßte das Verhalten der Kläger, also den Kauf einer Wohnung am Studienort, die geeignet ist, als Studentenwohnung zu dienen, als Änderung der Unterhaltsart dahingehend ansehen; daß die dis dahin gewährte Sachzuwendung im elterlichen Haushalt nun durch das Zurverfügungstellen einer Wohnung am Studienort fortgesetzt wird (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 3.6.1998, 7 K 63-27/96 E, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, EFG 1998, 1520 (1521)).
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